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   OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00   

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https://dejure.org/2000,28234
OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00 (https://dejure.org/2000,28234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2000 - 4 Ss 356/00 (https://dejure.org/2000,28234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2000 - 4 Ss 356/00 (https://dejure.org/2000,28234)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidigung wegen Schwere der Tat, Straferwartung von mindestens einem Jahr, weitere schwere Folgen, Bewährungswiderruf

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00
    Nach heute überwiegender und zutreffender Auffassung wird jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Frankfurt StV 1995, 628; BayObLG NJW 1995, 2738).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00
    Nach heute überwiegender und zutreffender Auffassung wird jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Frankfurt StV 1995, 628; BayObLG NJW 1995, 2738).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 2St RR 51/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00
    Nach heute überwiegender und zutreffender Auffassung wird jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Frankfurt StV 1995, 628; BayObLG NJW 1995, 2738).
  • OLG Hamm, 23.03.1999 - 5 Ss 223/99

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Aufhebung, Schwere der Tat, Folgen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ss 356/00
    Die Verurteilung war jedoch mit absehbaren schwerwiegenden weiteren Folgen verbunden, die neben der Straferwartung ebenfalls bei der Beurteilung der Schwere der Tat zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 23. März 1999 - 5 Ss 223/99 - BayObLG a.a.O.).
  • OLG Hamm, 03.08.2000 - 4 Ss 657/00

    Aufhebung, notwendige Verteidigung, Verhandlung ohne Verteidiger, mehr als ein

    Nach heute überwiegender und zutreffender Auffassung wird jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung in aller Regel ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht (vgl. hierzu OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 2 Ss 136/95 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 23. März 1999 - 5 Ss 223/99; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 31. August 1999 - 4 Ss 938/99 - und vom 6. April 2000 - 4 Ss 356/00 -).
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